Aeo-Zertifikation
Seit 1. Jänner 2008 können in der EU ansässige Unternehmen und bestimmte Drittlandsunternehmen den Status eines AEO beantragen. Der AEO-Status wird von den Zollbehörden in Form von Zertifikaten bewilligt und bringt Vorteile in Form von Vereinfachungen bei den Zollvorschriften und/oder Erleichterungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen mit sich. Vor einer Zertifizierung zum AEO müssen die Zollbehörden prüfen, ob der Wirtschaftsbeteiligte die Zollvorschriften bislang angemessen eingehalten hat, über ein zufrieden stellendes Buchführungssystem verfügt, nachweislich zahlungsfähig ist und über angemessene Sicherheitsstandards verfügt.
(Quelle BMF)
